Kosten

Einzelsitzungen: 60 Minuten – 90 EUR

Sitzungen für zwei Personen: 60 Minuten – 125 EUR

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Wer psychotherapeutische Leistungen auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes anbietet, ist nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden: Das Honorar wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Zusatzversicherungen und private Krankenversicherungen

Je nach Vertrag beteiligen sich private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen an den Kosten für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen. Wenn in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen abgesichert sind, werden die Kosten im Regelfall zumindest teilweise erstattet. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Für die Kostenerstattung bekommen Sie eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung über deren Konditionen. Das Honorar ist von Ihnen zum Abschluss der Sitzung in bar zu entrichten.

Vorteile für Selbstzahler*innen

  • es entfällt jegliche Bürokratie und Antragstellung
  • es bedarf keiner Krankheitsdiagnose
  • die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden usw.) anonym

Steuerliche Geltendmachung

Es besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Behandlungskosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen. Genauere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater erfragen. Im Falle von beruflich bedingten Konflikten und Erkrankungen können die Kosten für eine privat bezahlte Psychotherapie als Werbungskosten voll abgesetzt werden. Fragen Sie auch diesbezüglich beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater nach.

Ermäßigungen

Damit meine Unterstützung so vielen Menschen wie möglich zugänglich ist, zahlen Sie bei einer Ermäßigung nach Selbsteinschätzung und Absprache.

Mit einer verbindlichen Terminvereinbarung stimmen Sie folgender Absageregelung zu:

Bei einer Absage oder einer Terminverschiebung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird kein Honorar fällig. Bei Absagen am vereinbarten Beratungstag und bei Nichterscheinen stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe des halben regulären Stundensatzes in Rechnung.